Gründung Verein

Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Deutschland umfasst mehrere Schritte.  Hier sind die 10 wesentlichen Schritte zur Gründung einer eV:

  1. Vereinszweck festlegen
    Definieren Sie den Zweck und die Ziele des Vereins. Dies sollte in der Satzung klar und präzise festgelegt werden. Um steuerliche Vorteile zu erhalten muss der Zweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein.
  2. Satzung erstellen
    Erstellen Sie eine Satzung, die die grundlegenden Regeln und Strukturen des Vereins festlegt. Die Satzung muss bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt und/oder Berater für Vereine kann Ihnen helfen die Satzung gesetzeskonform zu erstellen.
  3. Gründungsversammlung
    Einladung zur Gründungsversammlung der potenziellen Mitglieder (mindestens sieben) sowie Entscheidung über die Gründung des Vereins und Beschluss der Satzung. In dieser Versammlung wird auch der (Gründungs-)Vorstand gewählt.
  4. Protokoll der Gründungsversammlung
    Fertigen Sie ein Protokoll der Gründungsversammlung an, das die Beschlüsse und die Wahl des Vorstands dokumentiert. Dieses Protokoll muss von den Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
  5. Notarielle Beglaubigung
    Lassen Sie die Unterschriften des Vorstands und die Satzung notariell beglaubigen. Diese Beglaubigung ist notwendig für die Eintragung ins Vereinsregister.
  6. Eintragung ins Vereinsregister
    Reichen Sie die notariell beglaubigten Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein, um den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Hierzu gehören Satzung, Protokoll der Gründungsversammlung, Liste der Gründungsmitglieder und die Anmeldung zur Eintragung. Diesen Schritt übernimmt in der Regel der Notar der die Beurkundung vorgenommen hat.
  7. Bestätigung der Eintragung abwarten
    Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister. Sie erhalten eine Bestätigung vom Amtsgericht.
  8. Eröffnung eines Vereinskontos
    Mit der Bestätigung der Eintragung können Sie ein Vereinskonto bei einer Bank eröffnen. Dieses Konto wird für die Verwaltung der Vereinsfinanzen genutzt.
  9. Steuerliche Registrierung
    Nach der Eintragung ins Handelsregister muss der eV beim Finanzamt angemeldet werden. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Steuerunterlagen helfen und sicherstellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Er kann auch die Gemeinnützigkeit beantragen, um steuerliche Vorteile zu erhalten.
  10. Tätigkeit aufnehmen, Buchführung und Rechnungswesen
    Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs und Erfüllung der laufenden gesetzlichen und vereinsrechtlichen Pflichten, wie z.B. Buchführung, Jahresberichte und Mitgliederversammlungen. Die Berichte sind wichtig für die Transparenz und Rechenschaft gegenüber den Mitgliedern und dem Finanzamt.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Schritte allgemeiner Natur sind und je nach individueller Situation und Rechtsordnung variieren können. Jeder dieser Schritte muss sorgfältig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, um eine erfolgreiche Gründung und den Betrieb des Vereins zu gewährleisten. Es wird daher empfohlen, sich bei der Gründung einer eV von einem spezialisierten Rechtsanwalt und/oder Berater für Vereine beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.