Gründung Genossenschaft

Die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten.

Hier sind die 10 wesentlichen Schritte zur Gründung einer eG:

  1. Idee und Planung
    Festlegung der genossenschaftlichen Ziele und Geschäftsidee sowie Erstellung eines Geschäftsplans, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Genossenschaft darstellt.
  2. Gründungsversammlung
    Einladung zur Gründungsversammlung der potenziellen Mitglieder sowie Entscheidung über die Gründung der Genossenschaft und Beschluss der Satzung.
  3. Satzung erstellen
    Die Satzung muss bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt und/oder Berater für Genossenschaften kann Ihnen Helfen die Satzung gesetzeskonform zu erstellen.
  4. Vorstand und Aufsichtsrat wählen
    Wahl des Vorstands, der die Genossenschaft nach außen vertritt sowie Wahl des Aufsichtsrats, der den Vorstand überwacht.
  5. Prüfung der Satzung durch den Prüfungsverband
    Vor der Anmeldung muss die Satzung von einem Prüfungsverband geprüft werden. Der Prüfungsverband bescheinigt, dass die Genossenschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  6. Mitgliedschaft im Prüfungsverband
    Beitritt zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben.
  7. Eintragung ins Genossenschaftsregister
    Notarielle Beglaubigung der Gründungsdokumente (Satzung, Gründungsprotokoll, Mitgliederliste) und Einreichung der Dokumente beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung ins Genossenschaftsregister. Nach der Eintragung erhält die Genossenschaft den Namenszusatz „eG“.
  8. Eröffnung eines Geschäftskontos
    Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der Genossenschaft zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
  9. Steuerliche Registrierung:
    Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die eG beim Finanzamt angemeldet werden. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Steuerunterlagen helfen und sicherstellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden
  10. Geschäftsbetrieb aufnehmen, Buchführung und Rechnungswesen
    Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs und Erfüllung der laufenden gesetzlichen Pflichten, wie z.B. Buchführung, Jahresabschlüsse und Mitgliederversammlungen.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Schritte allgemeiner Natur sind und je nach individueller Situation und Rechtsordnung variieren können. Jeder dieser Schritte muss sorgfältig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, um eine erfolgreiche Gründung und den Betrieb der Genossenschaft zu gewährleisten. Es wird daher empfohlen, sich bei der Gründung einer eG von einem spezialisierten Rechtsanwalt und/oder Berater für Genossenschaften beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.