Die Gründung einer AG (Aktiengesellschaft) in Deutschland erfordert einige Schritte und die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Sie befolgen sollten, um eine AG zu gründen:
- Gründungsgesellschafter festlegen:
Eine AG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Gründungsgesellschafter sind die ersten Aktionäre der AG. - Satzung erstellen:
Die Satzung ist das grundlegende Regelwerk der AG. Sie muss u.a. den Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand, das Grundkapital und die Anzahl der Aktien enthalten. Sie enthält auch Details zur Aktienausgabe (Nennbetragsaktien oder Stückaktien) und eventuellen Vorzugsaktien. - Grundkapital bereitstellen:
Das Mindestgrundkapital für eine AG beträgt 50.000 Euro. Dieses Kapital muss in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen erbracht werden. - Notarielle Beurkundung:
Der Gründungsvertrag und die Satzung müssen notariell beurkundet werden. Dies bedeutet, dass ein Notar die Unterschriften der Gründer bestätigt und den Vertrag beglaubigt. - Vorstand und Aufsichtsrat bestellen:
Die AG benötigt einen Vorstand, der die Geschäfte führt, und einen Aufsichtsrat, der den Vorstand überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in der Regel von den Aktionären gewählt. - Gründungsbericht erstellen:
Die Gründer müssen einen Bericht über die Gründung und die Aufbringung des Grundkapitals erstellen. Dieser Bericht wird vom Aufsichtsrat geprüft. - Prüfung durch einen externen Prüfer:
Ein externer Wirtschaftsprüfer muss die Gründung und die Einlagen prüfen und einen Gründungsbericht erstellen. - Eintragung ins Handelsregister:
Die AG muss im Handelsregister eingetragen werden. Der Notar reicht die erforderlichen Dokumente (Satzung, Gründungsbericht, Prüfungsbericht) beim Handelsregister ein. Die AG erhält ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung. - Gewerbeanmeldung:
Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die AG beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Hierfür ist eine Kopie der Handelsregistereintragung erforderlich. - Bekanntmachung der Gründung:
Die Gründung der AG muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. - Steuerliche Registrierung:
Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die AG beim Finanzamt angemeldet werden. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Steuerunterlagen helfen und sicherstellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden - Buchführung und Rechnungswesen, Erfüllung weiterer rechtlicher Anforderungen:
Legen Sie ein geeignetes Buchführungssystem fest und halten Sie Ihre Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß in der Buchhaltung fest. Beachten Sie die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen an die Buchführung. De Weiteren beachten Sie die Einhaltung der Berichtspflichten und deren Veröffentlichung, regelmäßige Hauptversammlungen zur Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten, kontinuierliche Inanspruchnahme von rechtlichem und steuerlichem Rat zur Sicherstellung der Compliance mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Schritte allgemeiner Natur sind und je nach individueller Situation und Rechtsordnung variieren können. Es wird daher empfohlen, sich bei der Gründung einer AG von einem spezialisierten Notar und/oder Rechtsanwalt/Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.