Die wichtigsten 10 Schritte zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
- Rechtsberatung:
Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, um Ihre Gründungsschritte gesellschafts-/handelsrechtlich und steuerrechtlich abzusichern und eventuelle Fallstricke zu vermeiden. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, rechtliche Probleme im Vorfeld zu erkennen und zu lösen. - Namensprüfung:
Überprüfen Sie, ob der von Ihnen gewählte Name für die GmbH verfügbar ist und keine Rechte Dritter verletzt. Dies kann durch eine Recherche beim zuständigen Handelsregister, durch eine Anfrage bei der Industrie- und Handelskammer oder beim Patent- und Markenamt erfolgen. - Erstellung des Gesellschaftsvertrags:
Der Gesellschaftsvertrag ist ein wesentliches Dokument für die Gründung einer GmbH. Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar kann Ihnen bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrags helfen, der die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens berücksichtigt und die rechtlichen Anforderungen erfüllt. - Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Bestellung des Geschäftsführers:
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Zum Notartermin müssen alle Gesellschafter persönlich erscheinen und die Unterschrift leisten. Es ist auch möglich, dass ein Bevollmächtigter diesen Schritt übernimmt. Zeitgleich werden die Geschäftsführer bestellt, diese müssen persönlich anwesend sein, eine Vertretung ist nicht möglich. - Eröffnung eines Geschäftskontos:
Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags müssen Sie ein Geschäftskonto im Namen der GmbH eröffnen. Auf diese Konto sind von allen Gesellschaftern ihr Stammkapitalanteil einzuzahlen. Den Nachweis der Einzahlung müssen Sie dem Notar bzw. Handelsregister vorlegen. - Eintragung ins Handelsregister:
Die GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden, um rechtlich existent zu sein. Diesen Schritt übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Notar. Zeitgleich wird in der Regel der Geschäftsführer eingetragen. - Gewerbeanmeldung:
Melden Sie Ihre GmbH beim örtlichen Gewerbeamt an Je nach Art des Geschäfts müssen möglicherweise spezielle Genehmigungen oder Lizenzen eingeholt werden. Hier erhalten Sie Informationen über die notwendigen Dokumente und Formulare, die für die Gewerbeanmeldung benötigt werden. - Anmeldung beim Finanzamt:
Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die GmbH beim Finanzamt angemeldet werden. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Steuerunterlagen helfen und sicherstellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden - Abschluss von Versicherungen:
Es ist ratsam, verschiedene Versicherungen für die GmbH abzuschließen, um sich vor potenziellen Risiken zu schützen. Ein Versicherungsfachmann kann Sie bei der Auswahl der geeigneten Versicherungen beraten und sicherstellen, dass Ihr Unternehmen angemessen abgesichert ist. - Buchführung und Rechnungswesen:
Legen Sie ein geeignetes Buchführungssystem fest und halten Sie Ihre Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß in der Buchhaltung fest. Beachten Sie die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen an die Buchführung.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Schritte allgemeiner Natur sind und je nach individueller Situation und Rechtsordnung variieren können. Es wird daher empfohlen, sich bei der Gründung einer GmbH von einem spezialisierten Notar und/oder Rechtsanwalt, Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.