Gründung Stiftung

Eine Stiftung zu gründen, kann ein komplexer Prozess sein, der sorgfältige Planung und genaue Beachtung rechtlicher Vorschriften erfordert.
Hier sind die wichtigsten 10 Schritte zur Gründung einer Stiftung:

  1. Zielsetzung und Zweck festlegen
    Gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck der Stiftung definieren. Der Zweck muss klar und präzise formuliert sein und dauerhaft verfolgt werden.
  2. Gründungskapital bestimmen
    Höhe des Stiftungskapitals festlegen. In Deutschland ist eine Mindestkapitalausstattung erforderlich, die jedoch je nach Bundesland variieren kann. Das Kapital muss sicher angelegt werden, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen.
  3. Satzung entwerfen
    Satzung der Stiftung erstellen. Diese enthält wesentliche Regelungen wie den Stiftungszweck, die Organe der Stiftung (z.B. Vorstand und Kuratorium), deren Aufgaben und Befugnisse sowie Regelungen zur Vermögensverwaltung.
  4. Stiftungsorgane festlegen
    Organe der Stiftung und deren Mitglieder bestimmen. Häufige Organe sind der Vorstand und ein Aufsichtsorgan (z.B. Kuratorium oder Stiftungsrat).
  5. Stiftungsform wählen
    Rechtsform der Stiftung bestimmen. In Deutschland gibt es verschiedene Formen, wie die rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts und die unselbständige (treuhänderische) Stiftungen. Konsultieren Sie eine Rechtsanwalt oder Berater für Stiftungen.
  6. Stiftungskapital einzahlen
    Stiftungskapital auf ein Stiftungskonto übertragen. Das Kapital muss zum Zeitpunkt der Gründung verfügbar sein.
  7. Gründungsurkunde erstellen
    Verfassen Sie eine Gründungsurkunde, in der der Wille zur Errichtung der Stiftung dokumentiert wird. Diese Urkunde wird vom Stifter und eventuell weiteren Mitgründern unterzeichnet.
  8. Antrag auf Anerkennung
    Antrag auf Anerkennung der Stiftung bei der zuständigen Stiftungsbehörde. Dies ist meist die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.
  9. Prüfung und Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
    Die Stiftungsbehörde prüft die Satzung, die Zweckmäßigkeit der Stiftung und das Stiftungskapital. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Stiftung anerkannt und erhält eine Anerkennungsurkunde.
  10. Eintragung ins Stiftungsverzeichnis
    Nach der Anerkennung erfolgt die Eintragung der Stiftung ins Stiftungsverzeichnis. Damit ist die Stiftung rechtsfähig und kann ihre Tätigkeit aufnehmen.
  11. Steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Organisation:
    Um steuerliche Vorteile zu erhalten, muss die Anerkennung als gemeinnützige Organisation beim Finanzamt beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Schritte allgemeiner Natur sind und je nach individueller Situation und Rechtsordnung variieren können. Jeder dieser Schritte muss sorgfältig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, um eine erfolgreiche Gründung und den Betrieb einer Stiftung zu gewährleisten. Die genauen Anforderungen können auch je nach Bundesland und Art der Stiftung variieren, daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden und gegebenenfalls mit Fachleuten abzustimmen. Es wird daher empfohlen, sich bei der Gründung einer Stiftung von einem spezialisierten Rechtsanwalt und/oder Berater für Stiftungen beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.